Unsere Ordnungen sehen vor, dass ab der Regionalliga aufwärts und bei den Turnieren von Badminton NRW der Einsatz von Technischen Offiziellen (TO) – also Schiedsrichtern – verpflichtend ist.

Dafür organisiert unser Referat Schiedsrichterwesen den NRW-weiten Einsatz der Technischen Offiziellen. Aber auch auf internationalen Turnieren sind Technische Offizielle (TO) unterwegs, die einem Verein von Badminton NRW angehören.

Hier werden die Wettbewerbe bekannt gegeben, zu denen die Vereine ihre Meldungen für einen Schiedsrichtereinsatz abgeben sollen.
Unbeschadet von der Meldepflicht der Vereine, ihre Schiedsrichter zu den Turnieren gemäß § 16 SpO des Verbandes zu melden, kann diese Meldung durch den Schiedsrichter des Vereins selbst erfolgen.
Die Pflicht, dass diese Meldung erfolgt, mit allen Konsequenzen, bleibt aber immer beim Verein!

Aktuelle Schiedsrichterlisten

Folgende Turniere bietet Badminton NRW in der Spielsaison 2023/24 für einen Schiedsrichtereinsatz an.

Bitte beachtet die unterschiedlichen Daten für den Meldeschluss!

 Meldeschluss 28.07.2023:

DatumTurnierOrt
18.08. - 20.08.20232. DBV-RLT O19 Bonn-Beuel
07.10. - 08.10.20236. A-RLT U15Bonn-Beuel
28.10. - 29.10.2023Westdeutsche Meisterschaften (U11, U13, U15, U17, U19)Mülheim

 

Meldeschluss 30.09.2023:

DatumTurnierOrt
28.10. - 29.10.2023Westdeutsche Meisterschaften (U11, U13, U15, U17, U19)Mülheim
05.01.-07.01.2024Westdeutsche Meisterschaften O19 *Lüdinghausen
13.01. - 14.01.20241. A-RLT U17/U19Wesel
02.03.-03.03.2024Westdeutsche Meisterschaften U22Langenfeld
12.04.-14.04.2024Westdeutsche Meisterschaften O35 - O75 *Verl
13.04.-14.04.2024Westdeutschen Mannschaftsmeisterschaften U15 / U19Lüdinghausen
10.05-12.05.2024Deutsche Meisterschaften O35 - O75Mülheim

 

* Leistungsnachweis SR für nat. Aufgaben vom DBV zugesagt

Die Meldungen sind ausschließlich per Email an die Referatsbeisitzerin des Schiedsrichterwesens Pia Mölder zu richten.

Folgende Informationen müssen in der Meldung enthalten sein:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer des Schiedsrichters
  • die gewünschten Turniere.

 Der Verein muss bei der Meldung zusätzlich:

  •  den vollständigen Vereinsnamen
  •  Vereinsnummer
  •  E-Mail-Adresse der meldenden Person
  •  Telefonnummer der meldenden Person des Vereins angeben.

Jugendschiedsrichter (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) können gemäß § 3 Ziff. 8 DBV-Schiedsrichterordnung nur zu den Wettbewerben unter lfd. Nr. 2 – 5, 7, 9, 12 und 13 gemeldet werden bzw. melden. Mit der Meldung ist gemäß § 16 Ziff. 3 SpO mindestens ein Ersatzwettbewerb zu benennen. Meldungen für mehrere Turniere sind zulässig und erwünscht. Ferner die Angabe ob auch ein Einsatz an mehreren Turnieren gewünscht ist, oder nur der Pflichteinsatz wahrgenommen werden soll. Der Ersatztermin also nur wahrgenommen werden möchte, wenn der erste Termin bereits zu viele Meldungen hat.
Wird kein Ersatzwettbewerb genannt, so muss damit gerechnet werden, dass der gemeldete Schiedsrichter keinen Einsatz erhält und der Verein eine Ordnungsgebühr in Höhe von. EUR 100 bzw. EUR 75 gemäß Anl. 2 Ziff. 1.27 zu entrichten hat.
Die Listen der Schiedsrichter, die für den Einsatz bei den Turnieren der jeweiligen Saison vorgesehenen sind, werden nach Fertigstellung hier veröffentlicht!

Eine gesonderte Benachrichtigung der Vereine über den Schiedsrichtereinsatz entfällt. Die vorgesehenen Schiedsrichter werden zeitnah zu Ihrem Einsatz eingeladen.

Der Einsatz richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen!

 

Abweichend von § 2 Ziff.2 der DBV SRO gilt für jeden Verein, der am Mannschaftsspielbetrieb von Badminton NRW teilnimmt: mindestens ein Mitglied des Vereins muss im Besitz einer gültigen Schiedsrichterlizenz sein.
Jeder Verein ist verpflichtet, jeweils für eine Spielsaison einmal einen Schiedsrichter für die gesamte Dauer eines vom Landesverband benannten Wettbewerbs zu benennen. Dabei sind Terminverschiebungen der Turniere möglich. Es ist sicherzustellen, dass der Schiedsrichter auch dann den Einsatz wahrnehmen kann.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Vereine, die erstmalig eine Mannschaft bei den Verbandsspielen starten lassen.
Stellt der Verein zu dem gemeldeten Wettbewerb keinen Schiedsrichter oder nimmt der Schiedsrichter nicht durchgängig am Wettbewerb teil, ist entsprechend § 16 Abs. 4 SpO zu verfahren.

 

Die Erstattung der Fahrkosten bei Turniermeldung nach § 16 SpO erfolgt gemäß den Bestimmungen § 5 FO. Ferner werden folgende Festlegungen getroffen:

  • Werden von einem Verein zwei oder mehr Schiedsrichter durch das Referat Schiedsrichterwesen für eine Veranstaltung eingesetzt, so ist eine Fahrgemeinschaft zu bilden.
  •  Bei einer Entfernung größer als 100 km einfache Wegstrecke vom Wohnort zum Veranstaltungsort muss am Veranstaltungsort übernachtet werden.
  •  Die Fahrkosten werden erstattet für den direkten Weg zwischen Wohn- und Veranstaltungsort.
  •  Bei mehrtätigen Veranstaltungen wird die Wegstrecke zwischen Hotel bzw. Übernachtungsort und dem Veranstaltungsort nicht erstattet.
  •  Die Kosten für einen Tag übernimmt der Verein. Bei zweitägigen Veranstaltungen ist dies der erste Turniertag, bei dreitägigen Veranstaltungen der zweite Turniertag.
  •  Bei mehrtägigen Veranstaltungen, bei denen der Schiedsrichter übernachtet, übernimmt der Verein auch die Kosten für die Hin- und Rückfahrt.
  •  Für weitere Tage trägt der Landesverband die Kosten.

 

Nationale Schiedsrichter, die ihren Leistungsnachweis erbringen müssen, werden bei den dafür ausgewählten Turnieren mit 1. Priorität berücksichtigt. Hier gilt die Reihenfolge des Eingangs der Meldung. Die Angabe zur Teilnahme am Leistungsnachweis muss mit der Meldung erfolgen.
Durch Vorgabe des DBV-RfSR und der Möglichkeit der Teilnahme von TO aus anderen BLV ist die Teilnehmerzahl limitiert.

Es wird außerdem noch darauf aufmerksam gemacht, dass gem. § 16 Abs. 1 der SpO jeder Schiedsrichter alle zwei Jahre einen Leistungsnachweis zu erbringen hat. Auf die Auswirkungen bei Nichterfüllung wird auf § 3 Ziff. 3 Anlage I DBV-SRO hingewiesen.
Ebenso wird auf § 4 Abs. 8 Anlage I DBV-SRO und § 16 Ziffer 1 Abs. 5 SpO NRW hingewiesen. Danach endet die Einsatzmöglichkeit eines nationalen und bestätigten Schiedsrichters mit Ablauf der Saison, in welcher das 70. Lebensjahr vollendet wird.

 

 

Weitere Hilfestellungen

Auf dem Schiedsrichterzettel erfolgt die fortlaufende Notierung der jeweiligen Spielstände nach jedem Ballwechsel. Der Schiedsrichterzettel ist also ein Hilfsmittel, das den Schiedsrichter unterstützt. Für den Fall, dass eine Situation sich aus der Erinnerung heraus nicht eindeutig klären lässt, hilft eine deutlich lesbare Notation, Fehler so gering wie möglich zu halten. Der Schiedsrichterzettel kann auch dem Referee eine unterstützende Hilfe sein für den Fall, dass er eine Entscheidung nach einem Einspruch treffen muss.

 

Hier findet Ihr die Ausfüllhilfe (Auszug aus der Satzung und Ordnung des DBV 2019/2020)!

Näheres zu Aufgaben und Befugnissen regelt Anlage IV der DBV Bundesligaordnung »Ergänzungsbestimmungen für
Schiedsrichter bei BL-Wettkämpfen«

Der bestätigte und nationale Schiedsrichter übt sein Amt in der Schiedsrichterkleidung aus:

schwarzes Poloshirt oder Sweatshirt/Softshelljacke, schwarze Hose (schwarzer Rock), schwarze Strümpfe und schwarze Schuhe.
Nicht gefordert ist, dass auf der Oberbekleidung das DBV SR Logo aufgestickt sein muss.
Jeder geprüfte und nat. SR kann sich eine handelsübliche Oberbekleidung - wie oben beschrieben - in Eigenregie kaufen. Unabdingbar ist jedoch, dass diese die Farbe schwarz hat.

Infos zur Kleidung findet Ihr auch in Anl. 9 Ziff. 2. SpO.

Die Firma msh Textilien hat einen Webshop für die Schiedsrichterbekleidung erstellt. Diese Bekleidung wurde durch das RfSR des DBV freigegeben.
 
https://dbv.msh-textil.de
 
Es können verschiedene Bekleidungsartikel erworben werden, da dort die Zahlweise PayPal genutzt werden kann, kann mit einer zeitnahen Lieferung gerechnet werden.