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RWO19: Spielgemeinschaften 2020/21

Meldeschluss im O19- und U19-Bereich beachten

Spielgemeinschaften (SG) im O19- und U19-Bereich 2020/21
 

 

Spielgemeinschaften (SG) können von zwei oder drei Vereinen gebildet werden. 

Im O19-Bereich ist eine Teilnahme von Spielgemeinschaften aus zwei Vereinen bis zur Landesliga und tiefer möglich. Bei einer Spielgemeinschaft bestehend aus drei Vereinen ist eine Teilnahme bis zur Bezirksklasse möglich.

Im U19-Bereich können Jugend-, Schüler- oder Mini-Mannschaften als Spielgemeinschaften nur in einer Staffeln starten, die keinen Qualifikationscharakter zur Bezirks- oder Landes-Mannschaftsmeisterschaft hat.

Meldeschluss für den Antrag zur Erklärung einer Spielgemeinschaft der Saison 2020/21 ist

--> Samstag, 01.04.2020 (Eingang).

Der Antrag ist auch dann neu zu stellen, wenn es die Spielgemeinschaft in der letzten Saison schon gegeben hat.
Vereine, die eine SG der Vorsaison nicht mehr weiterführen möchten, werden gebeten, dies zur Vermeidung von Missverständnissen auch zu melden.

Der Antrag ist formgerecht an die Geschäftsstelle des BLV-NRW zur richten. Das Formular erhalten Sie bei der Geschäftsstelle (service@badminton-nrw.de) oder direkt hier: Download.

 

Eine „normale“ Mannschaftsmeldung/-abmeldung beim Bezirk ist mit den üblichen Liga- und Buchstabenwünschen bis zum 15.04. nach der Ausschreibung wie immer zusätzlich erforderlich.

Rückfragen sind bis zum 15. April. an die Geschäftsstelle zu richten, danach bei den zuständigen Bezirks(jugend)warten.

 

Zur Übersicht gemeldeter  Spielgemeinschaften

 

 
RWO19, VJA

Miles Eggers, Referatsleiter Wettkampfsport

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