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Corona-News - Update 19.06.2020

Neue gültige Coronaschutzverordnung

Liebe Badmintonspielerinnen und Badmintonspieler,
liebe Freundinnen und Freunde des Badmintonsports in NRW,

aus der ab dem 15.06.2020 gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW ergeben sich weitere Lockerungsmöglichkeiten für die Badminton-Vereine in Nordrhein-Westfalen.

Schon seit gut zwei Wochen dürfen auch die Doppel- und Mixedspieler*innen ihrem Sport in den Badminton-Hallen unter bestimmten Bedingungen wieder nachgehen. Mit der neuen Verordnung ist es nun möglich, das Badminton-Training mit einer Gruppe von bis zu zehn Personen unter normalen Bedingungen durchzuführen. Innerhalb dieser Gruppe ist es nicht verpflichtend, den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Daher sind in NRW nun innerhalb einer Gruppe von maximal zehn Personen auch Partner- und Gegnerwechsel sowie das „normale“ Netzspiel (ohne „Sperrzone“) zulässig. Auch die in früheren Mitteilungen empfohlenen seitlichen Abstände zwischen den Spielfeldern müssen innerhalb dieser 10er-Gruppe nicht zwingend eingehalten werden. Vereine, die ihren Mitgliedern das Badmintonspielen in dieser Form wieder ermöglichen möchten, müssen aber unbedingt die Rückverfolgbarkeit der teilnehmenden Personen gewährleisten.

Die neue CoronaSchVO differenziert in § 2 zwischen der einfachen und der besonderen Rückverfolgbarkeit. Für den Sport ist nach der aktuellen Verordnung nur die einfache Rückverfolgbarkeit erforderlich. Das bedeutet, dass bei nicht-kontaktfreiem Hallensport und der Unterschreitung des Mindestabstands bei einer max. Gruppengröße von zehn Personen, der Name, die Adresse und Telefonnummer der Teilnehmer*innen zu erfassen und aufzubewahren sind. Dieses gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb in Sporthallen, der ebenfalls bei einer Gruppengröße von bis zu zehn Personen zulässig ist.

Außerhalb einer Gruppe von zehn Personen sind die bisher geltenden Regeln und Mindestabstände einzuhalten. Zwei oder mehr Personen aus verschiedenen Gruppen müssen also weiterhin den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten!

Der Deutsche Badminton-Verband (DBV) hat seine Empfehlungen für den Badminton-Sportbetrieb in enger Kooperation mit dem Badminton-Landesverband NRW (BLV-NRW) und weiteren Landesverbänden überarbeitet und soeben veröffentlicht.

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB-NRW) hat ebenfalls wieder sehr hilfreiche Informationen zu diesem Thema bereitgestellt. So bietet z.B. die Orientierungshilfe zum Sportbetrieb auf Grundlage der CoronaSchVO einen sehr guten Überblick über die erlaubten Sportaktivitäten sowie über die zulässige Personenanzahl.  Des Weiteren hat der LSB-NRW zur Rückverfolgbarkeit eine Muster-Einverständniserklärung zur Erfassung und Weitergabe von Personenkontaktdaten veröffentlicht, die von allen Sport-Vereinen verwendet werden kann.

Mittlerweile haben viele Städte und Kreise, die anfangs noch zurückhaltend waren, ihre Sporthallen wieder für den Badmintonsport geöffnet. Dennoch gibt es weiterhin im ganzen Land noch einige Unterschiede, was vor Ort erlaubt ist und was nicht. Eine Vorlage von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten beim Gesundheitsamt ist in der aktuellen CoronaSchVO (bis auf Ausnahmen z.B. für Profiligen, siehe § 9 Abs. 6.1) nicht mehr vorgesehen. Bei Zweifeln über die lokalen Bestimmungen und Verordnungen empfiehlt sich dennoch eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde vor Ort.

Der BLV-NRW geht weiterhin davon aus, dass der Liga- und Turnierbetrieb nach den Sommerferien Mitte/Ende August gemäß dem veröffentlichten Terminplan wieder regulär aufgenommen werden kann. Die Tatsache, dass schon jetzt, rund zwei Monate vor dem geplanten Saisonbeginn, Badminton-Wettkämpfe mit einer Gruppengröße von 10 Personen möglich sind, bestärkt die Verantwortlichen des BLV-NRW in dieser Planung und Prognose.

Trotz aller positiven Nachrichten und Lockerungen bitten wir weiterhin um einen verantwortungsbewussten, achtsamen und stufenweisen Wiedereinstieg in den Badmintonsport!

Für Fragen zur Umsetzung der CoronaSchVO steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung!

(PSch)

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