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Anlage 5 überarbeitet

Ziff. 5.3 angepasst

Aufgrund von Rückmeldungen mehrerer Vereinen hat das RWU19 in Zusammenarbeit mit den Bezirksjugendwarten die Ziff. 5. 3 nochmals abgeändert. Der neue Text lautet:

Steht ein Spieler nach Abmeldeschluss in mehreren Turnieren mit gleichem Meldeschluss in mehreren Konkurrenzen (in verschiedenen Altersklassen der gleichen Disziplin) in der Starterliste, ist er ausschließlich für das Turnier der höchsten Leistungsebene und in der höchsten Altersklasse teilnahmeberechtigt. Ausgenommen sind Spieler, die nach dem Abmeldeschluss von der Nachrückerliste in der Starterliste übernommen werden.

 

Alle weiteren Änderungen sind in der amtlichen Nachricht vom 12.01.2024 nachzulesen. Der dort abgedruckte Text der Ziff. 5.3 der Anlage 5 TO verliert mit dieser Veröffentlichung die Gültigkeit.

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