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Ballzulassungen

für die Saison 2024/2025

Das Präsidium hat die Ballzulassung für den Spielbetrieb für die Saison 2024/2025 wie nachstehend aufgeführt geregelt:

Das Präsidium legt die zu spielenden Bälle auf Vorschlag des RW O19 fest.
Vom RW O19 werden nur Ballsorten vorgeschlagen, die getestet wurden, als geeignet entsprechend der Regel 2 (DBV Spielregeln Badminton) gelten und für die die Zulassungsgebühr überwiesen wurde.
Für die Saison 2024/2025 wurde eine Zulassungsgebühr von 450,- Euro zzgl. 19 % MwSt. pro Ballsorte festgelegt. Sofern bei der Veröffentlichung auf der Website von Badminton NRW eine Abbildung des Hersteller-Logos gewünscht wird, fallen zusätzliche Kosten in Höhe 150,- Euro zzgl. 19 % MwSt. pauschal für alle Ballsorten einer Firma an.

Für bereits in der Vorsaison zugelassene und bereits getestete Ballsorten gilt:

Zur Qualitätssicherung ist es erforderlich, pro Ballsorte und pro Geschwindigkeit fünf Dtzd. Bälle an die Geschäftsstelle zwecks erneutem (kostenlosen) Test zu senden. Nach erfolgreichem Test ist die Zulassungsgebühr fällig.
Die Veröffentlichung der zugelassenen Ballsorten erfolgt in den Amtlichen Nachrichten/auf der Website von Badminton NRW. Spätere Einzahlungen haben zur Folge, dass die Veröffentlichung auch erst später erfolgt.

Für Neuzulassungen gilt:

Für Neuzulassungen beträgt die Testgebühr pro Ballsorte 50,- Euro zzgl. 19 % MwSt. Um die Tests im Sinne einer Qualitätskontrolle durchführen zu können, müssen fünf Dtzd. Bälle pro Ballsorte an die Geschäftsstelle von Badminton NRW geschickt werden. Die Testgebühr muss vorab bezahlt werden. Nach erfolgreichem Test erhalten die Firmen einen Testbericht. Gleichzeitig wird dann auch die Zulassungsgebühr fällig.

Die Bälle gelten erst dann als zugelassen, wenn die Veröffentlichung in den Amtlichen Nachrichten/auf der Website von Badminton NRW erfolgt ist.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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