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Meldeberechtigte VVE/WDM: Änderungen beachten

Neusetzung der Fristen

Nach zahlreichen Anfragen zur Meldeberechtigung für die BVE, die VVE und die WDM U19 haben die BJW, der Verbandsjugendwart und der Referatsleiter Wettkampfsport U19 heute folgende Überarbeitung beschlossen:
 


Soll ein Spieler in einer höheren Altersklasse starten, ist dieses zwingend für jede Disziplin bis zum 18. August um 12:00 Uhr per E-Mail-Nachricht (Jürgen Cramer) mitzuteilen.

Allerdings kann ein Spieler nur dann in einer höheren Altersklasse die direkte Teilnahmeberechtigung zur VVE oder zur WDM U19 erhalten, wenn er die Teilnahmevoraussetzungen nach TO Anlage 6, Ziff. 6.1 a) bzw. 6.2 a) bis 6.2 c) für die WDM U19 oder nach Ziff. 8.2 a) für die VVE erfüllt.

Hat der Verein in einer Disziplin das Spielen in der höheren Altersklasse fristgerecht für den Spieler angezeigt und erfüllt dieser die Voraussetzunge zur Teilnahme, verliert er in genau dieser Disziplin die Startberechtigung für die Turniere der Individualmeisterschaften in seiner ursprünglichen Altersklasse.

Sollte die Information fristgerecht ausbleiben, kann der Spieler nur in der Altersklasse seines Jahrgangs an den Turnieren der Individualmeisterschaften teilnehmen.

Das Anzeigen zum Spielen in einer höheren Altersklasse gilt insbesondere für Spieler, die in einer altersklassenübergreifenden Doppel- oder Mixedpaarung spielen. Voraussetzung ist, dass beide Spieler eine Teilnahmeberechtigung für die höhere Altersklasse besitzen.



Daraus resultiert diese neue Zeitschiene:
1. Eine Meldung für die höhere Altersklasse ist bis Freitag, 18.08.2023 um 12:00 Uhr möglich.
2. Die aktualisierte Liste der Meldeberechtigten wird am Samstag, 19.08.2023 auf der Internetseite von Badminton NRW veröffentlicht.
3. Der Meldeschluss der BVE wird um eine Woche verschoben. Neuer Meldeschluss: Freitag, 25.08.2023 um 23:59 Uhr
4. Der Abmeldeschluss wird aufgelöst.
 

Für Rückfragen steht der Referatsleiter Wettkampfsport, Henning Schade, per E-Mail zur Verfügung.

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